Die Begleithundeprüfung
D ie Begleithundeprüfung ist Voraussetzung für die meisten weiteren Prüfungen und Wettkämpfe, die mit dem Hund absolviert werden können. Sie besteht aus drei Teilen, und zwar einer

  • theoretischen Überprüfung der Sachkunde des Hundeführers, einer
  • Vorführung des Hundes auf dem Übungsplatz, wo dieser nach der Prüfungsordnung vorgegebene Übungen zeigen, sowie für die Dauer der Vorführung eines anderen Hundes abliegen muss, während sein Hundeführer ca. 40 Schritte entfernt steht, und einem
  • Verkehrsteil, der in öffentlichem Gelände erfolgt und das Verhalten des Hundes in der Öffentlichkeit sowie gegenüber anderen Hunden, Joggern, Fahrradfahrern usw. überprüft.

Seit 1.1.2004 gibt es keine Unterscheidung zwischen BH und BH-A mehr, d.h. die Schussgleichgültigkeit wird nicht mehr überprüft! Eine "alte" BH-A reicht jedoch nicht, um weiterführende Prüfungen (außer Agility) zu machen.